Berlin (epd). Nach kontroverser Debatte hat der Bundestag am Mittwoch in Berlin das dritte Gesetz zum Bevölkerungsschutz verabschiedet. Neben Union und SPD stimmten auch die Grünen der Regierungsvorlage zu. FDP, die Linke und AfD lehnten das Gesetz ab, das den rechtlichen Rahmen für die Corona-Regeln bestimmt. Künftig müssen die Bundesländer ihre Verordnungen befristen. Die abschließende Beratung wurde von Protesten im Regierungsviertel gegen die Corona-Maßnahmen begleitet.
Die Opposition kritisierte, die Gesetzesnovelle verschaffe dem Parlament nicht genug Einfluss auf Entscheidungen über Eingriffe in die Grundrechte. Union und SPD verteidigten den Entwurf und erklärten, die Gesetzesänderungen schafften Rechtssicherheit, stärkten den Bundestag und gäben den Bundesländern einen klaren Rahmen für ihre Schutzmaßnahmen. Die AfD-Fraktion versuchte vergeblich, die Abstimmung abzusetzen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Bernd Baumann, nannte das Gesetz eine "Ermächtigung" für die Regierung.
Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Karin Maag (CDU), stellte klar: "Wir weiten den Handlungsspielraum der Regierung nicht aus, sondern engen ihn ein." An die Adresse der AfD erklärte sie, es werde ein Anspruch auf Impfungen gegen das Coronavirus eingeführt, keine Impfpflicht. Das Gesetz dient auch der Vorbereitung von Impfprogrammen, der Ausweitung von Testkapazitäten und der Anpassung von Entschädigungs- und Reiseregelungen.
Der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Lindner begründete die Ablehnung seiner Fraktion damit, dass der Bundestag nicht ausreichend gestärkt werde: "Wir als Parlament müssen die Entscheidungen der Regierungen lenken, wenn in Grundrechte eingegriffen wird", sagte er. Dafür sei das Gesetz zu unbestimmt. Vielmehr stelle es den Regierungen "einen Freifahrtschein" aus, kritisierte Lindner.
Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, hielt dagegen, die Länderregierungen müssten ihre Verordnungen künftig immer wieder überprüfen, weil das Gesetz verlange, dass sie die Verordnungen befristen und begründen müssen.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verteidigte die Änderungen im Infektionsschutzgesetz und erinnerte an den Zweck aller Maßnahmen. Es dürfe nicht zu einer Überforderung des Gesundheitswesens kommen, die zu viel Leid führen werde, sagte er. Die Regierungen brauchten Befugnisse um zu handeln und zu entscheiden. "Diese Pandemie ist ein Jahrhundertereignis", sagte Spahn.
Durch das dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung werden im Infektionsschutzgesetz die Maßnahmen konkretisiert, die Bund und Länder ergreifen können, wenn die Infektionen stark steigen. Dazu zählen neben Maskenpflicht, Abstandsgeboten und Reisebeschränkungen auch Ausgangssperren, Kontaktbeschränkungen, die Schließung von Betrieben und Einrichtungen sowie Veranstaltungs- und Gottesdienstverbote. Die Bundesländer müssen ihre Verordnungen künftig grundsätzlich auf vier Wochen befristen und begründen. Der Bundestag muss regelmäßig informiert werden.
Die Corona-Schutzmaßnahmen werden seit Beginn der Pandemie auf der Grundlage gemeinsamer Beschlüsse der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten sowie des Kanzleramts in Länderverordnungen geregelt. Gerichte hatte einzelne Bestimmungen gekippt mit der Begründung, die sogenannte Generalklausel im Infektionsschutzgesetz, wonach der Staat während einer Pandemie im Ernstfall "notwendige Maßnahmen" ergreifen kann, reiche als Rechtsgrundlage inzwischen nicht mehr aus.
Anders als FDP, AfD und die Linke stimmten die Grünen der Regierungsvorlage zu. Ihre Obfrau im Rechtsausschuss, Manuela Rottmann, erklärte, das Gesetz sei ein Anfang. Es lege die Grundlage dafür, dass "gut begründete Maßnahmen einer gerichtlichen Kontrolle standhalten". Es erhöhe die Voraussetzungen für Besuchsverbote und andere schwere Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte. Es sei kein perfektes Gesetz, sagte Rottmann, aber es sei notwendig, und es sei jetzt notwendig.