Berlin (epd). Die Bundesregierung beklagt einen geringen Frauenanteil in Vorständen großer Unternehmen, ist sich gleichzeitig aber weiter nicht einig über eine mögliche gesetzliche Regelung. Die erhoffte Wirkung, dass sich durch eine feste Quote in Aufsichtsräten auch der Anteil von Frauen in Vorständen erhöht, sei nicht eingetreten, sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer am Mittwoch in Berlin. Das Kabinett hatte zuvor ein Evaluationsgutachten zur Frauenquote beraten. Ob und wann ein Gesetz für die Erweiterung der Frauenquote kommt, wurde dabei nicht entschieden.
Wie Demmer und eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums sagten, berät weiterhin eine Koalitionsarbeitsgruppe, um einen Kompromiss zu finden. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (beide SPD) setzen sich für eine verbindliche Quote für Vorstände großer Unternehmen ein und haben einen entsprechenden Referentenentwurf vorgelegt, der unter anderen bei Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) bislang auf Widerstand stieß.
Das Familienministerium will wiederum bald zu einer Einigung kommen. Man hoffe, spätestens im Dezember einen Gesetzentwurf im Kabinett zu beraten, sagte ein Sprecher von Giffey.
Die Quote für Aufsichtsräte gilt seit 2016 für große börsennotierte und mitbestimmungspflichtige Unternehmen. Sie müssen mindestens 30 Prozent der Posten mit Frauen besetzen. Bei den Vorständen setzte die Bundesregierung damals auf Freiwilligkeit. Sie sollen sich freiwillige Zielmarken setzen. Mehrere wissenschaftliche Studien und Gutachten der Bundesregierung zeigen, dass die Mehrheit der Unternehmen sich das Ziel von "0" Frauen im Vorstand setzt. Zudem ist der Anteil weiblicher Führungskräfte dort auch kaum gestiegen.
In der Stellungnahme der Bundesregierung zum Evaluationsgutachten heißt es, es komme zu dem Schluss, dass eine verbindliche Regelung die Wirkungskraft des Gesetzes für mehr weibliche Führungskräfte erhöhen würde. Gleichzeitig weise das Gutachten aber auch darauf hin, dass es sich bei Besetzungsregelungen für den Vorstand um einen stärkeren Eingriff in die unternehmerische Freiheit handele.