Brüssel, Luxemburg (epd). Frauen darf auch nach Ablauf des gesetzlichen Mutterschaftsurlaubs ein zusätzlicher Urlaub gewährt werden, von dem Väter ausgeschlossen sind. Dieser Urlaub dürfe der Frau aber nicht als bloßes Elternteil zukommen, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch in Luxemburg. Vielmehr müsse er dem Schutz ihrer körperlichen Verfassung nach der Schwangerschaft und der "besonderen Beziehung" zu ihrem Kind nach der Entbindung dienen. Sonst stünde ihm das Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts entgegen, so dasGericht. (AZ: C-463/19)
In dem Fall aus Frankreich hatte sich die regionale Gewerkschaft einer Krankenkasse an die Justiz gewandt. Für die Krankenkassen-Mitarbeiter gilt ein landesweiter Tarifvertrag, wonach Müttern im Anschluss an den gesetzlichen Mutterschaftsurlaub ein zusätzlicher Urlaub zusteht. Die Gewerkschaft wollte das auch für den Vater eines Kindes durchsetzen. Der EuGH legte dazu jetzt das einschlägige EU-Recht aus. Im Lichte seines Urteils muss die französische Justiz nun den konkreten Fall entscheiden. Das EuGH-Urteil gilt darüber hinaus für derartige Fälle in ganz Europa.