Berlin (epd). Das Bundesinnenministerium hat Anträge für am Mittwoch geplante Versammlungen von Gegnern der Corona-Maßnahmen im Berliner Regierungsviertel abgelehnt. In einer Mitteilung begründet das Haus von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) die Entscheidung am Dienstag mit einer möglichen Beeinträchtigung des Bundestags-Betriebs. Eine Zulassung der Versammlungen sei nur möglich, wenn die Parlamentstätigkeit nicht beeinträchtigt werde und keine Behinderung des Zugangs zu den Gebäuden im befriedeten Bezirk zu befürchten sei. Diese Voraussetzungen seien nicht erfällt, erklärte das Innenministerium. Die angemeldeten Versammlungen würden nach Erkenntnissen der zuständigen Sicherheitsbehörden intensiv beworben. Zudem werde dazu aufgerufen, die Zugänge zum Deutschen Bundestag und zum Bundesrat zu blockieren. Sowohl Bundestag als auch Bundesrat stimmen am Mittwoch über das Gesetz der Koalition zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage ab, das bei Gegnern der Corona-Maßnahmen auf massiven Widerstand stößt.
Die Ablehnung der den Angaben zufolge insgesamt zwölf Anträge erfolgte nach Angaben des Bundesinnenministeriums im Einvernehmen mit dem Bundestag und der Länderkammer. Bei Versammlungen innerhalb des befriedeten Bezirks, also der sogenannten Bannmeile um Gebäude der Verfassungsorgane, wird das Bundesinnenministerium in die Entscheidung über eine Genehmigung eingebunden.