Gericht hält Maskenpflicht in Trierer Innenstadt für unzulässig
Trier (epd). Das Verwaltungsgericht Trier hat in einem Eilverfahren einer Bürgerin recht gegeben, die gegen die generelle Maskenpflicht in der Trierer Innenstadt vorgegangen war. Die Stadt habe nicht ausreichend dargelegt, warum zur Begrenzung der Corona-Pandemie zu jeder Tageszeit im öffentlichen Raum ein Mund-Nasen-Schutz erforderlich sei, heißt es in der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung. (AZ: 6 L 3406/20.TR)
Die Anordnung sei nur allgemein mit dem hohen Besucheraufkommen begründet worden, so das Gericht. Es gebe aber keine Belege dafür, dass in der Fußgängerzone und den angrenzenden Straßen Sicherheitsabstände tatsächlich nicht eingehalten würden. Die Stadtverwaltung kündigte an, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen.