Dessau (epd). Mobile Luftreiniger können aus Sicht des Bundesumweltamtes in der Corona-Pandemie ausreichendes Lüften in den Klassenzimmern nicht ersetzen. Die Geräte wälzten die Raumluft lediglich um und sorgten nicht für die notwendige Zufuhr von Außenluft, teilte die Dessauer Behörde am Dienstag unter Verweis auf ihre Kommission für Innenraumlufthygiene mit. Die Experten rieten, Luftreiniger in Schulen nur dort einzusetzen, wo Fenster nicht ausreichend geöffnet werden könnten und auch keine einfachen Zu- und Abluftsysteme infrage kämen.
Um das Infektionsrisiko mit dem Coronavirus so gering wie möglich zu halten, empfehle die Kommission als erste und wichtigste Säule weiter das Lüften über weit geöffnete Fenster. Alle 20 Minuten sollte für etwa drei bis fünf Minuten und in den Unterrichtspausen durchgehend gelüftet werden. Sollten sich die Fenster nicht weit genug öffnen lassen, sei die zweite Option, einfache Zu- und Abluftanlagen in die Fenster einzubauen. Solche Anlagen könnten auch nach der Pandemie bei eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit dauerhaft die Raumluftqualität verbessern, erklärte ein Sprecher.
Räume, in denen überhaupt keine Lüftungsmöglichkeit über die Fenster vorhanden ist und auch keine Lüftungsanlage Außenluft zuführen kann, sind aus Sicht der Experten für den Unterricht ungeeignet. Sie wiesen zudem darauf hin, dass sich durch Lüften allein die weiteren Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung des Virus nicht ersetzen ließen. Die "AHA-Regeln" - Abstand, Hygiene, Alltagsmasken - müssten weiter beachtet und um das Lüften zu "AHA+L" erweitert werden, rieten sie.