Frankfurt a.M., Berlin (epd). Im Zusammenhang mit dem Skandal um die AWO-Kreisverbände Frankfurt am Main und Wiesbaden muss der Vorstandsvorsitzende des AWO-Bezirksverbands Hessen-Süd, Wilhelm Jost, sein Amt ruhen lassen. Das Bundesschiedsgericht der Arbeiterwohlfahrt habe Jost seines Amtes enthoben, teilte der AWO-Bundesverband am Montag in Berlin mit. Das Amt ruhe auf Antrag des Bundesverbands bis zum Abschluss des Hauptverfahrens. Anfang November hatte die vom Bezirksverband eingesetzte "Task-Force" unter Leitung der früheren Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin sich gegen die Entlastung des Bezirksvorstandes ausgesprochen.
"Wir können als Wohlfahrtsverband nicht akzeptieren, dass einzelne Personen vornehmlich zum eigenen Vorteil agieren und diese vom Vorsitzenden gestützt und geschützt werden", sagte der AWO-Präsident Wilhelm Schmidt. Die Geschäftstätigkeiten hätten "der Arbeiterwohlfahrt im Bezirk Hessen-Süd massiv geschadet und dienten ausschließlich persönlichen Interessen." Wilhelm Jost habe Forderungen nach einem klaren Neuanfang im Bezirk "stets ignoriert und mit nachweislich falschen Behauptungen heruntergespielt", ergänzte der Bundesverbands-Vorsitzende Wolfgang Stadler.
Der AWO-Bundesverband betreibt nach eigenen Angaben seit 2018 ein Aufsichtsverfahren gegen den Bezirksverband Hessen-Süd. Der Bezirksverband hatte nach dem Auffliegen der Raffgier leitender AWO-Funktionäre in Frankfurt und Wiesbaden selbst eine "Task-Force" zur Jahreswende 2019/2020 eingesetzt. "Die voneinander unabhängigen Prüfungen ergaben gravierende Feststellungen unter anderem hinsichtlich unlauterer Verflechtungen und intransparentem Vorgehen bei Immobilientransaktionen mit marktunüblichen Konditionen zulasten des Bezirksverbands, dubiose Darlehensvereinbarungen sowie unberechtigte, unbegrenzte Rechtsschutzversprechungen für Dritte", gab der Bundesverband bekannt.
Die "Task-Force" hatte insbesondere den Verkauf von zwei Immobilien in Bruchköbel und Langgöns kritisiert. Als ebenso kritisch bewertete die Untersuchungsgruppe Darlehen von Privatpersonen an die AWO. Die Bezirkskonferenz am 28. November solle bei den Wahlen einen "personellen Neubeginn" vornehmen, forderten die Prüfer. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelte gegen den Bezirk wegen des Verdachts der Untreue.