Berliner "Mietendeckelrechner" geht online

Berlin (epd). Am 23. November tritt eine weitere Stufe des Berliner "Mietendeckels" in Kraft. Dann müssten bisher eingefrorene Mieten abgesenkt werden, wenn sie mehr als 20 Prozent über den zulässigen Mietobergrenzen liegen, teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen am Montag in Berlin mit. Der Senat stellte dazu ein erweitertes Informationsangebot online. Es enthält auch einen "Mietendeckelrechner", mit dem jede Mieterin und jeder Mieter prüfen kann, ob die betreffende Miete den gesetzlichen Regelungen entspricht.

Die ergänzten Informationen sowohl für Mieter als auch für Vermieter gibt es wie bisher unter "www.mietendeckel.berlin.de". Der neue Mietendeckelrechner ("www.mietendeckel.berlin.de/mietendeckelrechner") ermittelt anhand von Wohnlage, Wohnungsgröße, Ausstattung, Baujahr und Modernisierungen die zulässige Nettokaltmiete. Liege das Ergebnis über dem gesetzlich zulässigen Wert, könnten Mieterinnen und Mieter ihre Vermieter kontaktieren oder die Senatsverwaltung einschalten. Ein Link zu einem Online-Antrag findet sich direkt auf der Website.

Nach den Worten von Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke) zahlen rund 340.000 Berlinerinnen und Berliner zu hohe Mieten. Scheel riet Betroffenen dazu, das eventuell eingesparte Geld bis zu einem für Mitte kommenden Jahres erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Seite zu legen. Der Berliner "Mietendeckel" ist auf fünf Jahre begrenzt und gilt für rund 1,5 Millionen Berliner Mietwohnungen.