Wiesbaden (epd). Im Jahr 2019 haben die Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland knapp 1,02 Millionen erzieherische Hilfen für Menschen unter 27 Jahren gewährt. Damit überschritten diese Unterstützungen nicht nur das zweite Jahr in Folge die Millionengrenze, sondern erreichten auch einen neuen Höchststand, wie das Statistische Bundesamt am Montag in Wiesbaden mitteilte. Im Vorjahr stiegen die Hilfen um 13.500 Fälle an (plus 1,3 Prozent).
Zwischen 2009 und 2019 sind die Fallzahlen der in Anspruch genommenen erzieherischen Hilfen den Angaben nach kontinuierlich gestiegen, und zwar um 182.000 Fälle (plus 22 Prozent).
Erzieherische Hilfen sind professionelle Beratungs-, Betreuungs- oder Hilfeangebote, auf die Eltern minderjähriger Kinder einen Anspruch nach dem Kinder- und Jugendhilferecht haben. Voraussetzung für diese Unterstützungen ist, dass eine dem Kindeswohl entsprechende Erziehung nicht gewährleistet werden kann. Die Inanspruchnahme ist grundsätzlich freiwillig, sie kann aber bei drohenden Kindeswohlgefährdungen auch vom Familiengericht angeordnet werden.
Das Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) unterscheidet zehn verschiedene Hilfeformen: Davon wurden 2019 am häufigsten Erziehungsberatungen in Anspruch genommen (47 Prozent). An zweiter und dritter Stelle standen Heimerziehungen (13 Prozent) und sozialpädagogische Familienhilfen (13 Prozent). Dahinter folgten Vollzeitpflege in Pflegefamilien (9 Prozent) und Hilfen durch Erziehungsbeistände oder Betreuungshelfer (7 Prozent). Gut ein Drittel (35 Prozent) aller erzieherischen Hilfen wurden von den Jugendämtern und knapp zwei Drittel (65 Prozent) von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und anderen Träger der freien Jugendhilfe geleistet. In 72 Prozent der Fälle richtete sich die Hilfe an Minderjährige, in 16 Prozent an gesamte Familien und in weiteren 12 Prozent an junge Erwachsene.
435.000 (43 Prozent) aller Hilfen wurden von Alleinerziehenden in Anspruch genommen. Damit nahmen Alleinerziehende deutlich häufiger erzieherische Hilfen in Anspruch als zusammenlebende Elternpaare (34) oder Elternteile in einer neuen Partnerschaft (16).