Berlin/Leipzig (epd). Der Leipziger Staats- und Verwaltungsrechtler Christoph Degenhart hat die neuen Demonstrationsregeln in Sachsen kritisiert. "Es muss immer im Einzelfall zwischen dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und den zu erwartenden Störungen abgewogen werden", sagte Degenhart der Zeitung "Welt" (Samstag). Wenn Erfahrungen zeigten, dass bestimmte Gruppen sich nicht an Auflagen halten, könne man Demonstrationen dieser Gruppen auch präventiv begrenzen. "Aber pauschal geht das nicht", so Degenhart.
Nach der aus dem Ruder gelaufenen "Querdenken"-Demonstration in Leipzig mit rund 20.000 Teilnehmern hatte die sächsische Landesregierung beschlossen, künftig in der Regel nur noch maximal 1.000 Teilnehmer bei Demonstrationen zuzulassen.
Degenhart forderte zudem, bei allen Demonstrationen dieselben Maßstäbe anzulegen. "Ich stelle die Tendenz fest, die 'Querdenker' nicht nur als Chaoten darzustellen, sondern ihnen auch das Recht zur Meinungsäußerung abzusprechen. Das ist problematisch." Eine inhaltliche Bewertung von Demonstrationen "ist nicht Sache des Staates", betonte der Staats- und Verwaltungsrechtler.