Bericht: Starker Anstieg bei Selbstständigen in Grundsicherungsbezug

Osnabrück (epd). Die Zahl der Selbstständigen, die aufgrund der Corona-Pandemie zwischenzeitlich Grundsicherung beziehen mussten, ist seit dem Frühjahr massiv in die Höhe geschossen. Insgesamt haben sich einem Bericht der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstag) zufolge in den Monaten April bis September 81.100 Selbstständige neu arbeitssuchend gemeldet und zumindest vorübergehend Grundsicherung bezogen. Das seien 73.104 mehr als im Vorjahreszeitraum, ein Plus von 1.014 Prozent. Die Zahlen gehen laut der Zeitung aus Daten der Bundesagentur für Arbeit hervor, die die Links-Fraktion abgefragt hat.

Die meisten der betroffenen Selbstständigen arbeiten den Angaben zufolge in Lebensmittel- und Gastgewerbeberufen, in sozialen und kulturellen Dienstleistungsberufen (jeweils rund ein Fünftel) sowie in Gesundheitsberufen (rund 16 Prozent). Im September 2020 habe es immer noch 57.182 nicht-arbeitslose Selbstständige im Bezug der Grundsicherung für Arbeitsuchende gegeben, die erst weniger als sechs Monate arbeitssuchend gemeldet waren. Der bisherige Höchststand im Juni habe bei 68.036 gelegen. Im Jahr 2019 habe dieser Wert nie die Marke von 8.000 Personen überschritten.

"Inhaberinnen und Inhaber kleiner Unternehmen und Solo-Selbstständige waren schon vor Corona häufig arm. Die Corona-Pandemie trifft sie zusätzlich sehr hart, besonders im Kultur- und Gaststättenbereich", sagte Linken-Sozialexpertin Sabine Zimmermann der Zeitung. Die bisherigen Unterstützungsleistungen reichten nicht aus. "Nötig wäre vor allem ein fiktiver Unternehmerlohn in Höhe von 1.200 Euro, der den Lebensunterhalt sichert, ohne dass die betroffenen Selbstständigen Hartz IV beziehen müssen", forderte Zimmermann.

Mittelfristig brauche es eine Lösung innerhalb des Sozialversicherungssystems. Die Pandemie habe gezeigt, "dass Selbstständige wirtschaftlichen Einbrüchen schutzlos ausgesetzt sind, weil die meisten nicht arbeitslosenversichert sind", sagte die Linken-Abgeordnete. "Sie müssen zu vernünftigen Bedingungen in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung einbezogen werden."