Regensburg (epd). Das Verwaltungsgericht Regensburg hat einen Eilantrag gegen die Auflagen für eine geplante Demonstration von Corona-Maskengegnern in der Stadt abgelehnt. Der Antrag sei unzulässig, teilte das Gericht am Freitagabend mit. Die für diesen Samstag auf dem Dultplatz in Regensburg geplante Kundgebung der Initiative "Querdenken" soll unter dem Motto "Demonstration für Selbstbestimmung und Maskenbefreiung" stehen.
Die Antragsteller hätten es versäumt, zuerst eine Klage einzureichen, ohne die ein Eilantrag nicht zulässig sei, begründeten die Richter ihr Urteil. Gegen den Beschluss vom 13. November (Az. RO 4 S 20.2767) kann Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden.
In Regensburg ist eine Kundgebung mit bis zu 1.000 Menschen angekündigt. Die Veranstalter hatten zunächst 2.000 Teilnehmer angemeldet, die Behörden beschränkten die Zahl aber auf 1.000 Menschen. Die Teilnehmer müssen bei dem Protest Maske tragen und einen Mindestabstand von eineinhalb Metern einhalten. Die Stadtverwaltung hatte zuvor ein komplettes Verbot der Veranstaltung geprüft. Erst am vergangenen Samstag war es in Leipzig bei einer "Querdenken"-Kundgebung von mehr als 20.000 Gegnern der Corona-Maßnahmen zu Ausschreitungen gekommen.