Frankfurt a.M. (epd). Ein für Samstag in Frankfurt am Main angemeldeter Demonstrationszug des Bündnisses "Querdenken 69" mit anschließender Kundgebung kann unter strengen Auflagen stattfinden. Das hat am Freitag die Versammlungsbehörde des Ordnungsamtes entschieden. So sei etwa die Route der Demonstranten, die gegen die Corona-Politik protestieren wollen, erheblich verkürzt und auf andere Straßen verlegt worden.
Zudem sei eine umfassende Maskenpflicht sowie eine Abstandsregelung der Demonstrierenden untereinander und zu unbeteiligten Dritten erlassen worden. Sie betrage drei Meter bei der Demonstration und zwei Meter bei der Kundgebung. Darüber hinaus sei der im Rahmen dieser Versammlungen zuletzt häufig getragene Davidstern mit diversen Inschriften (etwa "CoV-2", "ungeimpft", "impfen macht frei", "Dr. Mengele" oder "ZION") verboten worden.
Vergangene Woche hatten in Leipzig rund 20.000 "Querdenker" gegen die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung demonstriert. Es kam zu Ausschreitungen, auch gewaltbereite Rechtsextreme nahmen daran teil. Das will die Frankfurter Polizei möglichst verhindern. Bei Verstößen gegen die Auflagen werde konsequent eingeschritten, sagte Polizeipräsident Gerhard Bereswill.
Für den Frankfurter Demonstrationszug hat "Querdenken 69" laut Ordnungsamt 500 Teilnehmer und für die Kundgebung 2.000 Teilnehmer angemeldet. Darüber hinaus seien drei Gegendemonstrationen mit 70 Teilnehmenden angemeldet worden, unter anderem von einem Bündnis "Akzeptanz und Vielfalt" und einem Bündnis "Aufklärung statt Verschwörungsideologien".