Berlin (epd). Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wird in seinem Totengedenken am Volkstrauertag auch an die Opfer terroristischer und extremistischer Anschläge und Morde erinnern. Der Bundespräsident spricht in der zentralen Gedenkstunde für die Opfer der beiden Weltkriege und des Nationalsozialismus traditionell das Totengedenken. In diesem Jahr werde er den Text verändern und ausdrücklich Geschehnisse der jüngeren Geschichte und Gegenwart einbeziehen, teilte das Bundespräsidialamt am Freitag mit. Die zentrale Gedenkstunde findet am Sonntag im Bundestag statt.
Der neu gefasste Abschnitt des Totengedenkens lautet den Angaben zufolge: "Wir gedenken heute auch derer, die bei uns durch Hass und Gewalt Opfer geworden sind. Wir gedenken der Opfer von Terrorismus und Extremismus, Antisemitismus und Rassismus in unserem Land." Die bisherige Formulierung dieses Absatzes lautete: "Wir gedenken heute auch derer, die bei uns durch Hass und Gewalt gegen Fremde und Schwache Opfer geworden sind." Der Text des Totengedenkens war in der Vergangenheit mehrfach angepasst worden.
Die Gedenkstunde zum Volkstrauertag im Bundestag ist in diesem Jahr der deutsch-britischen Freundschaft gewidmet. Die Gedenkrede hält der britische Prinz Charles. Die Begrüßungsansprache hält der Präsident des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge, Wolfgang Schneiderhan. Nach Angaben des Volksbundes, der die Gedenkstunde organisiert, ist es das erste Mal, dass ein Mitglied der britischen Königsfamilie an der zentralen Gedenkveranstaltung zum Volkstrauertag in Deutschland teilnimmt. Aufgrund der Corona-Pandemie werden in diesem Jahr weitaus weniger Gäste im Plenarsaal des Bundestages dabei sein. Die Gedenkstunde wird von 13.30 an wird live im ZDF übertragen.
Der Volkstrauertag wurde in der Bundesrepublik 1952 auf Anregung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge wieder eingeführt. Seine Ursprünge gehen bis in das Jahr 1922 zurück. Der Gedenktag für die Opfer der beiden Weltkriege und des Nationalsozialismus wird wird jedes Jahr zwei Wochen vor dem ersten Advent begangen. Er gehört zu den sogenannten stillen Feiertagen.