Berlin (epd). Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder steigt im kommenden Jahr. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) teilte in Berlin mit, dass eine entsprechende Rechtsverordnung am Freitag erschienen ist. Der aktuelle Existenzminimumbericht belege, dass der Bedarf deutlich gestiegen sei. Eine Erhöhung sei daher zwingend, erklärte Lambrecht.
Der Mindestunterhalt steigt demnach ab 2021 für Kinder bis sechs Jahre auf 393 Euro (derzeit 378 Euro). Für Kinder im Alter von sieben bis zwölf Jahren soll er künftig bei 451 Euro (derzeit 434 Euro) und bei Jugendlichem ab dem 13. Lebensjahr bei 528 Euro (derzeit 508 Euro) liegen.
Der Mindestunterhalt dient Gerichten als Rechtsgrundlage für die Bemessung des Kindesunterhalts, etwa nach einer Scheidung. Er ist auch die Grundlage für die Höhe des Unterhaltsvorschusses, den Jugendämter leisten, wenn ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt.