Karlsruhe (epd). Eine frühere Kinderkrankenschwester des Uniklinikums Marburg muss nun endgültig wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung von drei Frühchen lebenslang in Haft. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte in einem am Donnerstag bekanntgegebenen Beschluss die vom Landgericht Marburg verhängte Gefängnisstrafe für rechtmäßig und wies die Revision der Frau als unbegründet zurück. (AZ: 2 StR 130/20)
Die Angeklagte arbeitete als Kinderkrankenschwester auf der neonatologischen Intensivstation des Uniklinikums Marburg. Nach den Feststellungen des Landgerichts verabreichte sie zwischen Dezember 2015 und Februar 2016 unter anderem drei Frühchen ärztlich nicht verordnete Beruhigungs- und Narkosemittel, um die Säuglinge in einen lebensbedrohlichen Zustand zu bringen.
Anschließend beabsichtigte sie, zur "Befriedigung ihres narzisstischen Bedürfnisses nach Anerkennung" sich mit Rettungsbemühungen hervorzutun. Bei dem ersten Kind hatte sie nur eine geringe Dosis der Beruhigungsmittel verabreicht. Das Kind starb schließlich an einer vorher bestehenden Grunderkrankung.
Das zweite Frühchen geriet dagegen in einen komatösen Zustand. Beim dritten Säugling verabreichte die Kinderkrankenschwester nach Überzeugung des Landgerichts gleich dreimal die Medikamente und brachte es in konkrete Lebensgefahr. An allen Rettungsmaßnahmen des von ihr alarmierten Klinikpersonals hatte sich die Angeklagte beteiligt, ohne jedoch die Vergiftung der Kinder offenzulegen.
Das Landgericht verurteilte die Frau schließlich wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Die dagegen eingelegte Revision der Frau wies der BGH zurück. Das Urteil ist nun rechtskräftig.