Münster (epd). Mitglieder des Parlamentarischen Untersuchungssausschusses des nordrhein-westfälischen Landtags haben im Missbrauchsfall Lügde beim Verfassungsgerichtshof NRW ein Organstreitverfahren gegen das Innen- und Justizministerium eingeleitet. Die fünf Antragsteller werfen den Düsseldorfer Ministerien Verstöße gegen die Landesverfassung vor, weil sie dem Untersuchungsausschuss einen wesentlichen Teil angeforderter Akten nicht zugeleitet hätten, erklärte der Verfassungsgerichtshof am Mittwoch in Münster. Zudem kritisierten die Antragsteller, dass dem Ausschuss überwiegend keine unbearbeiteten Originalakten zugeleitet worden seien. (AZ: VerfGH 177/20)
Der Untersuchungsausschuss zum Kindesmissbrauch von Lügde soll mögliche Versäumnisse, Unterlassungen, Fehleinschätzungen und Fehlverhalten der Landesregierung und der Behörden des Kreises Lippe aufklären. Außerdem soll er prüfen, welche Schlussfolgerungen aus seinen Untersuchungsergebnissen gezogen werden müssen.
Nach der Einleitung des Organstreitverfahrens hätten die Beteiligen Gelegenheit zur Stellungnahme, sagte ein Sprecher des Verfassungsgerichtshofes dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Verhandlung finde im Beisein der Beteiligten statt. Einen Beschluss werde es dann erst Tage nach der Verhandlung geben.
Im Fall des Kindesmissbrauchs auf einem Campingplatz im lippischen Lügde waren beide Haupttäter im September vergangenen Jahres zu Freiheitsstrafen von 13 und zwölf Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Laut Gericht hatten sich die beiden Männer in rund 400 Fällen des Kindesmissbrauchs schuldig gemacht. Unter den Opfern war auch das Pflegekind eines der beiden Männer. Im Zuge der Ermittlungen waren auch Vorwürfe gegen Mitarbeiter der Jugendämter des Kreises Lippe und des Landkreises Hameln-Pyrmont (Niedersachsen) erhoben worden.