Hamburg (epd). Die Polizeikontrollen eines St. Pauli-Anwohners aus Togo waren laut einem Urteil des Hamburger Verwaltungsgerichts rechtswidrig. Die Voraussetzungen für eine Identitätsfeststellung seien laut Datenverarbeitungsgesetz der Polizei nicht gegeben gewesen, teilte das Verwaltungsgericht am Mittwoch mit. Der Afrikaner war zwischen November 2016 und April 2018 mehrfach in der Nähe eines Drogentreffpunkts in der Hafenstraße kontrolliert worden. (AZ 20 K 1515/17)
Die Stadt hatte sich darauf berufen, dass es sich bei dem Gebiet um einen polizeilich festgelegten "gefährlichen Ort" handele. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts lässt das Gesetz aber auch an einem solchen Ort keine völlig anlasslosen Kontrollen zu. Vielmehr müssten gewisse Anhaltspunkte für einen Bezug der kontrollierten Person zur Drogenkriminalität vorliegen, hieß es. Diese habe die Polizei aber nicht nachweisen können.
Das Verwaltungsgericht entschied nach eigenen Angaben nicht über die Frage, ob die beiden Identitätsfeststellungen rechtswidrig waren, weil die Polizeibeamten sie aufgrund der Hautfarbe des Klägers durchgeführt hätten. Dies hatte der Afrikaner geltend gemacht.
Gegenstand des Verfahrens waren insgesamt vier Identitätskontrollen. Zwischenzeitlich hatte die Stadt die Rechtswidrigkeit in einem Fall anerkannt, in einem weiteren Fall hatte der Kläger seine Klage zurückgenommen. Über die zwei verbliebenen Fällen hat die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts jetzt geurteilt. Gegen die Entscheidung kann die Stadt Berufung einlegen.