Leipzig (epd). Das Sächsischen Oberverwaltungsgericht hat seine Entscheidung vom Samstag zur Leipziger "Querdenken"- Demonstration anhand der Gefahrenprognose begründet. Demnach seien die Richter von geschätzten 16.000 Teilnehmern ausgegangen, teilte das Gericht am Dienstag in Bautzen mit. Die Versammlungsfläche in der Innenstadt auf dem Augustusplatz, der Goethestraße bis zur Karl-Tauchnitz-Straße und Grimmaischer Steinweg sei nach Abzug nicht nutzbarer Flächen noch mehr als 111.000 Quadratmeter groß gewesen. (AZ: 6 B 368/20)
Mit dem erforderlichen Mindestabstand sei damit ausreichend Platz für 16.000 Menschen gewesen, erklärte das OVG. Zudem habe die ortsfeste Versammlung auf dem Augustusplatz "zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit geboten, dass sich die ohnehin anreisenden Teilnehmer dort überwiegend aufhalten und nicht ungeordnet in der Innenstadt verteilen".
Die Bautzener Richter hatten eine von der Stadt Leipzig verfügte Verlegung des Versammlungsorts der "Querdenken"-Demonstration am 7. November auf die Parkplätze im Bereich Neue Messe kassiert. Mit ihrer Entscheidung waren sie in Kritik geraten. Sachsens Innenminister Roland Wölller (CDU) hatte auch das OVG-Urteil als "unverantwortlich" bezeichnet.
In Leipzig hatten am Samstag rund 20.000 Menschen - darunter Hooligans und Rechtsextremisten - weitgehend ohne Maske und Mindestabstand gegen die Corona-Regeln der Bundesregierung demonstriert. Manche Beobachter sprechen sogar von rund 45.000 Teilnehmenden. Sachsen hat nun die Teilnehmerzahl bei Versammlungen begrenzt. Zugelassen sind nun laut Wöller in der Corona-Pandemie maximal 1.000 Teilnehmer bei einer Demonstration.