Köln (epd). Nach den Ausschreitungen bei der "Querdenken"-Demonstration in Leipzig hat Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) seine Kritik an der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen bekräftigt, das die Veranstaltung in der Innenstadt genehmigt hatte. Er warte bis heute auf eine Begründung für das Urteil vom Samstag, sagte Jung am Dienstag im Deutschlandfunk. Er erwarte sich eine Erklärung zu der Frage: "Wie kommt es zu einer solchen Wertung des allgemeinen Demonstrationsrechts über dem Recht auf körperliche Unversehrtheit?"
In Leipzig waren am Samstag Zehntausende aus ganz Deutschland einem Aufruf der "Querdenken"-Bewegung gefolgt, darunter Hooligans und Rechtsextremisten. Auflagen wie Abstands- und Maskenpflicht wurden missachtet, weshalb die Stadt die Demonstration nach zweieinhalb Stunden beendete. In der Folge durchbrachen Teilnehmer eine Polizeisperre und zogen trotz Verbots ungehindert um und durch die Innenstadt. Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht einer Verlegung der Demonstration an den Stadtrand durch die Behörden widersprochen und sie auf dem zentralen Augustusplatz zugelassen.
Jung forderte "eine ethische Debatte über Artikel 2 und Artikel 8 des Grundgesetzes". "Was ist denn das höherwertige Recht: das Recht auf Versammlung und Demonstration oder das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Schutz vor der pandemischen Situation?", fragte er. Die Kommunen fühlten sich alleingelassen, da Polizei und Ordnungsämter vor Ort etwas durchsetzen müssten, das nicht zu Ende gedacht sei. Notwendig seien einheitliche und klare rechtliche Regelungen für Demonstrationen statt eines Flickenteppichs. In der aktuellen Pandemiesituation gebe es gute Gründe, Veranstaltungen ganz zu verbieten.