Leipzig (epd). Das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Verlegung einer Demonstration gegen die Anti-Corona-Maßnahmen an den Leipziger Stadtrand gekippt. Damit darf die "Querdenken"-Bewegung wie von den Veranstaltern geplant am Samstag mit mehreren tausend Teilnehmern in der Innenstadt demonstrieren. Da es sich um einen sogenannten Tenorbeschluss handle, lägen die Gründe für die Entscheidung noch nicht vor, erklärte das Gericht am Samstag in Bautzen. (AZ: 6 B 368/20)
Zugleich beschränkte das OVG die Teilnehmerzahl auf maximal 16.000 und wies auf die Pflicht zur Einhaltung coronabedingter Auflagen hin. Dazu zähle das Tragen von Masken und die Pflicht, eine individuelle Befreiung davon "durch ärztliche Originaldokumente nachzuweisen", hieß es. Zudem müssen die Veranstalter im Bereich der katholischen Propsteikirche zwischen 13 und 14 sowie 18 und 19 Uhr eine Beschallungsgrenze von 55 Dezibel einhalten.
Am Vorabend hatte das Leipziger Verwaltungsgericht die von der Stadtverwaltung angeordnete Verlegung der Demonstration auf die Neue Messe bestätigt. Das Gericht war der Argumentation der Behörden gefolgt, dass der zentrale Augustusplatz als Veranstaltungsort nicht groß genug sei, "um den geltenden Hygieneanforderungen gerecht zu werden".
Die "Querdenker" streben einen Aufzug über den Innenstadtring nach dem Vorbild des Massenprotests gegen die DDR-Führung im Herbst 1989 an. Die sächsische Corona-Verordnung lässt jedoch nur "ortsfeste" Versammlungen zu. Es sind zahlreiche Gegenkundgebungen angekündigt, Polizisten aus mehreren Bundesländern und der Bundespolizei sind im Einsatz.