Berlin (epd). Beim Bundesverfassungsgericht sind bisher 518 Verfassungsbeschwerden zu Corona-Maßnahmen eingegangen. Gegen den seit Montag geltenden "Teil-Lockdown" lägen bereits vier Verfassungsbeschwerden und zwei Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vor, berichteten die Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag) unter Berufung auf das Karlsruher Gericht.
Demnach befassten sich die Verfassungsrichter bislang mit 187 Verfassungsbeschwerden. Weitere 331 seien zwar in Karlsruhe eingegangen, aber nicht weiter verfolgt worden. Darüber hinaus wurden 53 Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung entschieden oder auf andere Weise erledigt. Außerdem seien 165 Beschwerdeverfahren entschieden oder auf sonstige Weise erledigt worden, 22 Verfahren seien noch anhängig.