Oldenburg (epd). Gegen eine Beteiligung von drei Richtern, die im Prozess gegen den Patientenmörder Niels Högel eingesetzt waren, gibt es aus rechtlichen Gründen auch in einem Verfahren gegen frühere Vorgesetzte und Kollegen Högels keine Einwände. Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichtes Oldenburg können die Richter im aktuellen Verfahren gegen Mitarbeiter des Oldenburger Klinikums nicht wegen Befangenheit abgelehnt werden. Das teilte das Gericht am Freitag mit (Az: 1 Ws 140/20 und 1 Ws 362/20).
In dem aktuellen Strafverfahren vor dem Oldenburger Landgericht geht es um eine mögliche Mitverantwortlichkeit von Beschäftigten aus dem Klinikum Oldenburg für die Straftaten des ehemaligen Krankenpflegers. Vier der Mitarbeiter hatten die Richter des Schwurgerichts wegen Befangenheit abgelehnt, hieß es. Das Landgericht wies das Gesuch jedoch zurück. Dagegen legten die Angeschuldigten Beschwerde ein. Mit seiner Entscheidung habe nun der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts den Beschluss des Landgerichts bestätigt, hieß es. Das Strafverfahren werde jetzt mit der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens fortgesetzt.
Der ehemalige Krankenpfleger Niels Högel war Anfang Juni 2019 wegen 85-fachen Mordes an Patienten zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er hatte nach Überzeugung des Gerichts seine Patienten mit Medikamenten vergiftet, die zum Herzstillstand führten, um sie anschließend reanimieren zu können. So wollte er vor Kollegen als kompetenter Retter glänzen.