Leipzig (epd). Das Bundesverwaltungsgericht verkündet morgen (Donnerstag) ein womöglich richtungsweisendes Urteil zur Untersuchung künstlich befruchteter Embryonen auf Erbkrankheiten. Die Leipziger Richter müssen unter anderem über die Voraussetzungen entscheiden, die für eine solche Präimplantationsdiagnostik vorliegen müssen.
Ob Frauen die Untersuchung durchführen lassen dürfen, bevor ihnen ein künstlich befruchteter Embryo eingesetzt wird, entscheiden Ethik-Kommissionen. Im konkreten Fall hatte die zuständige Kommission in Bayern einer Frau die Durchführung der Diagnostik verwehrt. Ihr Partner leidet an einer vererbbaren Muskelkrankheit. Klagen gegen die Ablehnung vor dem Verwaltungsgericht München und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof blieben erfolglos.