Erzbistum informiert über Sachstand rund um Missbrauchsgutachten

Köln (epd). Das Erzbistum Köln veröffentlicht Informationen zum Streit über ein juristisches Gutachten zum Umgang des Erzbistums mit sexuellem Missbrauch an Kindern und Schutzbefohlenen. Der online eingestellte Katalog beantworte häufig an das Erzbistum gerichtete Fragen und werde laufend aktualisiert, erklärte das Erzbistum am Mittwoch. Die sogenannten FAQs seien eine Reaktion auf die Medienberichterstattung nach der Beendigung der Zusammenarbeit mit der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl. Die Fragenkataloge und Medienberichte seien von unterschiedlichen Auffassungen geprägt gewesen, heißt es. Mit der Aufstellung der häufigsten Fragen wolle das Erzbistum für eine "transparente Erklärung des aktuellen Stands und des Fortgangs der unabhängigen Untersuchung" sorgen.

Hintergrund ist die ursprünglich für März dieses Jahres angekündigte Veröffentlichung eines Rechtsgutachtens zum Umgang leitender Kleriker im Erzbistum mit Fällen sexuellen Missbrauchs durch Priester und Diakone. Erzbischof Rainer Maria Woelki, der das Gutachten durch die Münchener Kanzlei 2018 in Auftrag gegeben hatte und den Angaben nach bis heute keine Kenntnis von dem Inhalt des Gutachtens hat, stoppte die Veröffentlichung und beendete die Zusammenarbeit mit der Kanzlei. Dabei stützte sich Woelki auf die Beurteilung zweier Strafrechtsprofessoren aus Frankfurt und Nürnberg.

Die Trennung von der Münchener Kanzlei sei nötig geworden, weil sie die Anforderungen an die unabhängige Untersuchung nicht erfüllt habe, begründete das Erzbistum den Schritt und verwies in der vergangenen Woche auf eine entsprechende Einigung von Erzbischof Woelki und Generalvikar Markus Hofmann mit dem Betroffenenbeirat des Erzbistums. Die Münchener Kanzlei sei wiederholt an ihrem Versprechen und am Anspruch der Betroffenen sowie des Erzbistums gescheitert, eine umfassende Aufarbeitung der Ereignisse und persönlichen Verantwortlichkeiten in Form eines rechtssicheren und belastbaren Gutachtens zu erreichen und einen zur Veröffentlichung geeigneten Bericht zu erstellen.

Beauftragt mit der Erstellung eines neuen juristischen Gutachtens wurde der Strafrechtler Björn Gercke. Seine Untersuchung zu sexuellem Missbrauch im Erzbistum Köln soll bis zum 18. März kommenden Jahres veröffentlicht werden.