Berlin (epd). Das Berliner Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag gegen ein coronabedingtes Konzertverbot in der Staatsoper Unter den Linden zurückgewiesen. Der mit dem Verbot verbundene Eingriff in die Kunstfreiheit auf Grundlage der aktuellen Infektionsschutzverordnung erscheine geeignet und erforderlich, um Neuinfektionen zu vermeiden, und sei nicht offenkundig rechtswidrig, heißt es in der am Dienstag veröffentlichten Begründung des Gerichts zur Ablehnung des Eilantrages. (Az.: VG 14 L 508.20)
Gegen das Konzertverbot hatten sich den Angaben zufolge unter anderem ein sechsjähriger Pianist und eine erwachsene Pianistin an das Gericht gewandt. Sie planten gemeinsam für Dienstagabend (3. November) zwei Konzerte im Apollo-Saal der Staatsoper.
Die von den Antragstellern angeführte Untersuchung eines Live-Konzerts am 22. August in Leipzig belege nicht, dass von Konzerten keinerlei Infektionsrisiko ausgehen könne, so das Gericht weiter. Im Gegenteil deute die Untersuchung darauf hin, dass bei einer unzureichenden Raumlufttechnik bereits von einer einzigen infizierten Person selbst in einem sehr großen Veranstaltungsraum ein ganz erhebliches Infektionsrisiko ausgehen könne.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.