Erster Prozess im Münsteraner Missbrauchsfall mit Anklage begonnen
Mutmaßliches Opfer soll vorerst nicht vor Gericht
Im Missbrauchsfall von Münster steht der erste Angeschuldigte vor Gericht. Der Auftakt fand am Dienstag überwiegend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Verfahren gegen die weiteren mutmaßlichen Täter folgen.

Münster (epd). Im Missbrauchsfall von Münster hat am Dienstag am Landgericht Münster der erste Prozess begonnen. Angeklagt ist ein Mann aus Schleswig-Holstein, dem schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen wird (AZ: 21 KLS 8/20). Zum Auftakt wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit die Anklage verlesen, wie ein Gerichtssprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte. Außerdem gab es nach seinen Angaben zufolge eine Aussage des 53-jährigen Angeschuldigten.

Nach aktuellem Stand brauche der missbrauchte Junge nicht selbst aussagen, sagte der Gerichtssprecher weiter. Stattdessen werde am nächsten Prozesstag am 23. November die Vernehmungsbeamtin gehört, die den Jungen verhört habe. Zu dem Termin soll auch ein psychiatrischer Gutachter Auskunft geben.

Der Angeschuldigte soll im vergangenen Jahr einen Jungen in einer Wohnung in Münster missbraucht haben und hat laut Staatsanwaltschaft diese Tat bereits gestanden. Bei dem Kind handelt es sich um das Kind der Lebensgefährtin des Hauptbeschuldigten in Fall, dessen Verfahren am 12. November beginnt. Der Hauptverdächtige aus Münster soll zudem zusammen mit weiteren angeschuldigten Männern in mehrtägigen Treffen in einer Gartenlaube in Münster mindestens zwei Kinder missbraucht haben.

Im Bereich der Staatsanwaltschaft Münster sitzen acht Männer und eine Frau als Tatverdächtige in Untersuchungshaft, wie Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt dem epd sagte. Bislang habe die Münsteraner Staatsanwaltschaft sechs Anklageschriften erhoben. Einige Verfahren würden voraussichtlich zusammengefasst. Weitere Anklagen gebe es bei anderen Staatsanwaltschaften.

In dem im Juni bekanntgewordenen Münsteraner Missbrauchsfall gilt ein IT-Spezialist als Hauptverdächtiger, der wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material vorbestraft war. Er soll den damals zehnjährigen Sohn seiner Lebensgefährtin missbraucht haben. Die Ermittler hatten bei dem Mann Datenträger mit kinderpornografischem Material im Umfang von insgesamt rund 400 Terrabyte gefunden. Bei Durchsuchungen waren Verdächtige in Niedersachsen, Hessen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen festgenommen worden.