Strengere Corona-Sicherheitsmaßnahmen im Halle-Prozess

Magdeburg (epd). Aufgrund der Corona-Pandemie sind die Sicherheitsmaßnahmen im Prozess gegen den Synagogen-Attentäter Stephan B. verschärft worden. Alle Prozessbeteiligten, Journalisten und Zuschauer, müssen eine strenge Maskenpflicht im Magdeburger Landgericht einhalten, wo das Oberlandesgericht Naumburg verhandelt. Ausgenommen sind der Angeklagte, Zeugen und Sachverständige während ihrer Vernehmung. Das Oberlandesgericht stellte dafür spezielle FFP2-Masken bereit. Auch auf die Sicherheitsabstände und Lüftungspausen wurde verstärkt geachtet.

Für die neuen Vorschriften hatte sich die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens zuvor mit dem Virologen Alexander Kekulé beraten. Für Dienstag war unter anderem ein rechtsmedizinischer Sachverständiger geladen, der die Verletzungen des Angeklagten begutachtet hatte. Mit einem Urteil wird noch in diesem Jahr gerechnet. Es gibt 45 Nebenkläger.

Stephan B. hatte am 9. Oktober 2019 aus einer antisemitischen Motivation heraus einen Anschlag auf die Synagoge in Halle verübt. Weil es ihm nicht gelang, mit Sprengsätzen und Schusswaffen in die Synagoge zu gelangen, erschoss er eine 40 Jahre alte Passantin und anschließend in einem Döner-Imbiss einen 20-jährigen Mann. Die Bundesanwaltschaft hat B. wegen Mordes in zwei Fällen und versuchten Mordes in mehreren Fällen sowie weiterer Straftaten angeklagt. B. droht eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung.