Celle (epd). Auch Schüler einer iPad-Klasse haben nach einer Entscheidung des niedersächsischen Landessozialgerichts keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für ein Tablet. In dem am Montag veröffentlichten Beschluss geht es um eine Sechstklässlerin aus der Region Hannover, deren Familie Hartz IV bezieht. Mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres war durch die Schule die unterstützende Nutzung eines iPads vorgesehen, sagte ein Gerichtssprecher in Celle. Die Schülerin habe sich für das teuerste Neugerät entschieden und beim Jobcenter die Erstattung von rund 460 Euro beantragt. (L 7 AS 66/19)
Das Jobcenter war den Angaben zufolge allenfalls bereit, ein Darlehen zu gewähren. Die Schülerin habe sich dagegen ausgegrenzt gefühlt, weil sie ohne iPad die Hausaufgaben in Papierform bekäme, erläuterte der Sprecher. Ihre Eltern hätten der Einführung einer iPad-Klasse nur zugestimmt, weil sie glaubten, die Kosten vom Jobcenter zu bekommen.
Das Landessozialgericht gab dagegen dem Jobcenter Recht. Kosten für digitale Geräte seien aus dem Regelbedarf zu bestreiten. Es liege kein Mehrbedarf vor, weil ein iPad weder schulrechtlich vorgeschrieben sei, noch zum Erreichen des Schulabschlusses erforderlich. Gegenüber einkommensschwachen Familien knapp oberhalb von Hartz IV stelle ein iPad einen Luxus dar und keinen notwendigen Schulbedarf.
Zudem müsse der Schulträger für Lernmittel sorgen und notfalls kostenfreie Leihmöglichkeiten schaffen, hieß es. Dadurch, dass einzelne Schulen eine solche Ausstattung verlangten, werde ein iPad noch nicht zum "soziokulturellen Existenzminimum". Die Schule habe überdies durch die Bevorzugung der Firma Apple gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen. Ein solcher Rechtsbruch könne nicht durch den Einsatz öffentlicher Mittel unterstützt werden. Wegen grundsätzlicher Bedeutung sei eine Revision zugelassen.