Düsseldorf (epd). Der Bund Deutscher Verwaltungsrichterinnen und -richter (BDVR) rechnet mit vermehrten Verfahren gegen die wieder verschärften Corona-Schutzverordnungen. Die Verwaltungsgerichte könnten "in jedem Einzelfall zeitnah effektiven Rechtsschutz gewähren", sagte der BDVR-Vorsitzende Robert Seegmüller der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Samstag).
Die 51 Verwaltungsgerichte sowie 15 Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe in Deutschland hätten die Maßstäbe für die Kontrolle von Grundrechtseinschränkungen zur Corona-Eindämmung in den vergangenen Monaten "immer weiter präzisiert", sagte Seegmüller. Danach müsse "jede Eindämmungsmaßnahme für sich genommen notwendig sein", betonte der Vorsitzende des Verwaltungsrichterbundes.
Es reiche nicht, dass sie lediglich als nützlich angesehen werde. Vielmehr dürften Behörden "nur solche Maßnahmen verbindlich anordnen, die zur Erreichung infektionsschutzrechtlich legitimer Ziele objektiv notwendig" seien, erklärte Seegmüller. Erforderlich sei eine Maßnahme nur, wenn es keine gleich geeignete, weniger belastende gebe.
Die Regierungschefs von Bund und Ländern hatten am Mittwoch weitere Beschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens beschlossen. Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sollen von Montag an für den ganzen November schließen. Die Bürger sollen ihre privaten Kontakte auf ein Minimum reduzieren und sich auch auf öffentlichen Plätzen nur noch in kleinen Gruppen treffen.