Lüneburg (epd). Eine Schülerin wird nach einer Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes nicht dauerhaft vom Präsenzunterricht in der Schule befreit, weil eines ihrer Elternteile zu einer Corona-Risikogruppe gehört. Allerdings darf sie zwischenzeitlich im Homeschooling von zu Hause aus lernen, wie das Gericht in Lüneburg am Freitag mitteilte. Grund seien die deutlich gestiegenen Infektionszahlen in Niedersachsen (Az.: 2 ME 388/20).
Die Schülerin hatte zunächst vor dem Verwaltungsgericht Hannover einen Eilantrag gestellt, der mit Verweis auf das Hygienekonzept der Schule abgewiesen wurde. Sie reichte daraufhin den Angaben zufolge Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein. Zwischenzeitlich habe aber das Kultusministerium seine Bestimmungen mit Blick auf ansteigende Infektionszahlen angepasst, erläuterte ein Gerichtssprecher. Schülerinnen und Schüler, die mit Covid-19-Risikoangehörigen zusammen leben, könnten jetzt befristet vom Präsenzunterricht befreit werden. Voraussetzung ist, dass am Standort der Schule oder an ihrem Wohnort eine Inzidenz von wöchentlich mindestens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern erreicht wurde.
Weil dies am Wohnort der Schülerin der Fall sei, sei ihr der Hausunterricht ermöglicht worden. Dies gelte noch 14 Tage lang, nachdem der Inzidenzwert wieder unter 35 gesunken sei. Das Oberverwaltungsgericht habe deshalb die Beschwerde zurückgewiesen. Der zweite Senat des Gerichts sah durch die befristete Befreiung vom Unterricht in der Schule keine Dringlichkeit mehr für eine dauerhafte Befreiung. Der Gerichtsbeschluss kann nicht angefochten werden.