Berlin (epd). Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will den vereinfachten Zugang zu Hartz-IV-Leistungen in der Corona-Pandemie bis Ende 2021 verlängern. "Diese Maßnahme richtet sich ja gerade an viele Selbstständige, denen der Verdienst komplett weggebrochen ist, aber auch an Arbeitnehmer, die schon vor Corona nicht gut verdient haben und jetzt durch Kurzarbeit starke Einkommensausfälle haben und ergänzende Grundsicherung brauchen", sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitag). "Wir wollen diese Menschen nicht ab 1. Januar mit einer Vermögensprüfung behelligen oder mit der Frage, ob ihr Wohnraum womöglich zu groß ist."
Momentan ist die Regelung bis Ende 2020 befristet. "Doch das wird nicht ausreichen", sagte Heil. "Unser Ziel muss es sein, die Existenz der Menschen in dieser schwierigen Zeit zu sichern und ihnen zu helfen, dass sie über die Runden kommen."
Momentan gilt für Menschen, die zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen, dass für die ersten sechs Monate die Vermögensprüfung entfällt. Zudem werden auch die Ausgaben für Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe anerkannt. Normalerweise wird je nach örtlichen Gegebenheiten entschieden, ob die Miete angemessen ist. Die Erleichterungen für die Anträge gelten auch für andere existenzsichernde Leistungen. So können etwa Rentnerinnen und Rentner sowie erwerbsgeminderte Menschen einfacher die Grundsicherung erhalten.