Ständige Angst und Schlaflosigkeit
Im Prozess gegen Stephan E. geht es um den Messerangriff auf einen Flüchtling
Bis heute habe er ständige Schmerzen am Rücken und leide unter Ängsten. So schilderte Ahmed I. die Folgen eines Messerangriffs im Januar 2016 auf ihn - die zweite Tat neben dem Mord an Walter Lübcke, die die Anklage Stephan E. vorwirft.
29.10.2020
epd
Von Wiebke Rannenberg (epd)

Frankfurt a.M. (epd). Im Prozess gegen Stephan E. wegen des Mordes an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main den zweiten Tatvorwurf ins Zentrum gerückt. Die Bundesanwaltschaft wirft E. vor, einen irakischen Asylbewerber in Lohfelden bei Kassel 2016 schwer verletzt zu haben. "Ich habe mein Land verlassen, um Schutz zu suchen. Aber hier ist mein Leben zerstört worden", sagte der heute 27-Jährige Ahmed I. am Donnerstag vor Gericht. Er leide bis heute an chronischen Schmerzen in Rücken und Bein und an psychischen Problemen wie Ängsten und starker Schlaflosigkeit, sagte I., der auch als Nebenkläger fungiert. "Ich habe immer Angst, dass wieder jemand kommt und mir wieder etwas antut."

Die Anklage wirft Stephan E. neben dem Mord an Lübcke in der Nacht vom 1. auf 2. Juni 2019 in Wolfhagen-Istha zudem versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung aus Hass auf Flüchtlinge vor. E. soll laut Anklage am Abend des 6. Januars 2016 in Lohfelden Ahmed I. von einem Fahrrad aus von hinten mit einem Messer in den Rücken gestochen haben. Das Messer war tief eingedrungen und hatte Wirbelsäule und Rückenmark verletzt. E. bestreitet die Tat.

Die Anklage stützt sich auf ein Messer mit DNA-Spuren in Blutresten, das Ermittler nach dem Mord an Lübcke bei der Durchsuchung des Hauses von E. fanden. Ein Sachverständiger hatte erklärt, dass die DNA-Spur zwar Merkmale habe, die auf einen Iraker hindeuteten und er I. auch nicht ausschließen könne. Eine Festlegung auf Ahmed I. sei aber nicht möglich.

I. konnte auch am Donnerstag im Gerichtssaal den Täter nicht genau beschreiben. Er könne sich lediglich an blonde Haare und einen Rucksack erinnern, sagte er fast fünf Jahre nach der Tat. Er berichtete, unterstützt von einem Dolmetscher hauptsächlich aus dem Kurdischen, er sei am 6. Januar 2016 gegen 21 Uhr im Regen von der Flüchtlingsunterkunft in Lohfelden Richtung Tankstelle gegangen, um Zigaretten zu kaufen. Trotz Kapuze und Kopfhörern habe er zwar bemerkt, dass sich hinter ihm jemand auf dem Rad genähert habe. Er sei etwas zu Seite gegangen, habe das aber nicht weiter beachtet: "Das war für mich nicht wichtig, warum sollte ich ihn ansehen", sagte er.

Plötzlich habe er einen Schlag in der Nähe der Wirbelsäule gespürt und sei gefallen. Weil er nicht mehr aufstehen konnte und keines der vorbeifahrenden Fahrzeuge angehalten habe, sei er schließlich in die Mitte der Straße gerobbt. Schließlich sei eine Person ausgestiegen und habe ihn auf den Bürgersteig gebracht. "Dort dachte ich, ich würde sterben", sagte er. Jemand habe ein T-Shirt auf seine Wunde gedrückt, bis der Rettungswagen gekommen sei.

"Da saß mitten auf der Straße ein Mann, der um Hilfe gerufen hat", schilderte der Mann, der schließlich angehalten hatte, im Gericht das Geschehen. Der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel erklärte, der Zeuge habe "vorbildlich gehandelt".

Ahmed I. war 2015 aus dem Irak geflohen und lebte in der Flüchtlingsunterkunft in Lohfelden, über deren Eröffnung Walter Lübcke im Oktober 2015 auf einer Bürgerversammlung informiert hatte. Dort waren die Äußerungen gefallen, deretwegen der CDU-Politiker verstärkt zur Zielscheibe fremdenfeindlichen Hasses geworden war und auf die sich Stephan E. in seinen Geständnissen zur Begründung des Mordes bezogen hatte.