Berlin (epd). Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den finanziellen Schutzschirm für Träger sozialer Dienste befristet bis zum 31. März 2021 verlängert. Mit dem Beschluss, das sogenannte Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) über das Jahresende hinaus zu verlängern, ist nach Mitteilung der Bundesregierung das Ziel verbunden, die soziale Infrastruktur in Deutschland während der Corona-Pandemie zu sichern.
Das Gesetz sieht finanzielle Zuschüsse für soziale Dienstleister vor, wenn sie ihre Arbeit aufgrund der Infektionsgefahren nicht erbringen können. Im Gegenzug sollen die Dienstleister, die die Zahlungen in Anspruch nehmen, bei der Krisenbewältigung der Corona-Pandemie helfen. Dafür stellen sie Arbeitskräfte, Räumlichkeiten und Sachmittel zur Verfügung. Das Schutzschirm-Gesetz bezieht sich auf soziale Einrichtungen im Bereich der Rehabilitation wie Reha-Kliniken und Reha-Zentren sowie Angebote in der Arbeitsmarktpolitik, Behindertenhilfe oder auch Frühförderstellen.
Nach Angaben der Bundesregierung läuft zwar bei fast allen sozialen Dienstleistern der Betrieb wieder. Mit den stark steigenden Zahlen an Neuinfektionen erscheinen aber neue Lockdowns nicht ausgeschlossen. "Ohne das SodEG wäre die soziale Infrastruktur bei einer längeren Schließung von Einrichtungen erneut in ihrem Bestand gefährdet", begründet die Bundesregierung ihre Entscheidung.