Braunschweig (epd). Der im Göttinger Organspendeskandal freigesprochene Mediziner erhält eine Millionen-Entschädigung vom Land Niedersachsen. Das Oberlandesgericht Braunschweig verurteilte das Bundesland am Mittwoch zur Zahlung von rund 1,2 Millionen Euro (Az. 11 U 149/19) und gab damit einer Klage des Arztes weitgehend statt. Das Urteil ist unanfechtbar, eine Revision ließ das Gericht nicht zu, wie eine Sprecherin mitteilte.
Der Arzt hatte im sogenannten Göttinger Transplantationsprozess rund elf Monate in Untersuchungshaft verbracht, bevor der Haftbefehl gegen Zahlung einer Kaution in Höhe von 500.000 Euro außer Vollzug gesetzt wurde. Am Ende des Verfahrens wurde der Chirurg vom Vorwurf des versuchten Totschlags und der Körperverletzung mit Todesfälle in jeweils mehreren Fällen freigesprochen. Ihm war zur Last gelegt worden, Daten von Patienten manipuliert zu haben, damit diese schneller an eine neue Leber gelangten.
Der Arzt klagte anschließend auf Schadensersatz. Im September 2019 verurteilte bereits das Landgericht Braunschweig das Land Niedersachsen zur Zahlung von 1.167.899,19 Euro Entschädigung. Dies hat das Oberlandesgerichts nun im Wesentlichen bestätigt.
Der Arzt habe einen Anspruch in Höhe von 80.000 Euro wegen des Zinsschadens für ein Darlehen, das er benötigt habe, um die Kaution für die Außervollzugsetzung des Untersuchungshaftbefehls zu erbringen, hieß es zur Begründung. Er könne vom Land Niedersachsen darüber hinaus auch entgangenen Gewinn verlangen, weil er wegen der Untersuchungshaft eine Stelle in einem Krankenhaus in Jordanien mit einem monatlichen Gehalt von 50.000 US-Dollar nicht habe antreten können. Dieser Posten machte mit etwa 1,1 Millionen Euro den größten Teil der Klage des Mediziners aus.