Hannover (epd). In dramatischen Fällen wie der Sterbebegleitung sollten Altenpflegeheime nach Auffassung der Diakonie alles daran setzen, Besuche von Angehörigen möglich zu machen. "Sollte es aufgrund eines Infektionsgeschehens zu einer Schließung der Einrichtung kommen, appellieren wir an alle Beteiligten, Träger und Seelsorgende, die Sterbebegleitung und das seelsorgerische Angebot aufrechtzuerhalten", sagte der Vorstandssprecher der Diakonie Niedersachen, Hans-Joachim Lenke, am Montag dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Gegenüber dem Hörfunksender "NDR 1 Niedersachsen" hatte Lenke kürzlich gesagt, die Diakonie habe sich in Absprache mit anderen Verbänden der freien Wohlfahrtspflege fest vorgenommen, auch im strittigen Diskurs mit anderen die Häuser möglichst zugänglich zu machen. "Wir haben alle gelernt, das Zumachen nicht die erste Wahl ist."
In der jüngsten Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen heißt es zum Thema Besuchsrechte in Heimen, unterstützenden Wohnformen, Einrichtungen der Tagespflege und Intensivpflege-Wohngemeinschaften: "Besuch darf nicht empfangen werden, wenn es in der Einrichtung ein aktuelles Sars-CoV-2-Infektionsgeschehen gibt."