Berlin (epd). Nach dem Aus für das brandenburgische Paritätsgesetz hat die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes zu weiterem Engagement für eine gleiche Repräsentanz von Frauen und Männern in Parlamenten aufgerufen. "Die begonnene Diskussion im Verfassungsrecht muss weitergehen", sagte Präsidentin Maria Wersig der Berliner "tageszeitung" (Montag): "Es wäre deshalb absolut falsch, das Ziel Parität jetzt ad acta zu legen."
Die öffentliche Debatte müsse weitergeführt werden, sagte Wersig. Auch zur Bundestagswahl im kommenden Jahr stelle sich nun die Frage, wie die Parteien mit Parität in den eigenen Reihen umgehen, sagte die Präsidentin des Juristinnenbundes. Sie hoffe, "dass es Parteien bald zum Nachteil gereichen wird, wenn sie sich an dieser Stelle nicht bewegen". Dann werde es auch zu Veränderungen kommen.
Das brandenburgische Verfassungsgericht hatte das Mitte 2020 in Kraft getretene Paritätsgesetz mit Frauenquoten für Kandidatenlisten der Parteien bei Landtagswahlen am Freitag gekippt. Das Gesetz verletze Grundrechte und verstoße unter anderen gegen die Organisationsfreiheit, Wahlvorschlagsfreiheit und Chancengleichheit der Parteien, urteilte das Gericht. Zudem habe keine Bevölkerungsgruppe den Anspruch, entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung im Parlament repräsentiert zu sein.
Brandenburg war mit dem Anfang 2019 beschlossenen Paritätsgesetz bundesweit Vorreiter. Die Regelungen sollten erstmals bei der Landtagswahl 2024 angewandt werden. Das Thüringer Verfassungsgericht hatte im Juli bereits das dortige Paritätsgesetz gekippt.