Bielefeld (epd). In einem Streit um Beiträge auf Facebook hat das Landgericht Bielefeld eine Unterlassungsklage des Türkei-nahen Islamverbands Ditib abgewiesen. Ein Mann, der auf Facebook eine türkischsprachige Seite betreibt, darf laut Gerichtsentscheidung vom Freitag zwar eine Privatperson in seinen Beiträgen nicht als "Gockel" bezeichnen, im übrigen wurde die Unterlassungsklage aber abgewiesen, wie ein Sprecher des Landgerichts dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte. (Az: 4 O 196/19).
In den Veröffentlichungen ging es laut dem Betreiber der Facebookseite um kritische Äußerungen gegenüber einer Ditib-Moschee in Bielefeld-Brackwede, bei der der Mann zuvor Mitglied gewesen war. Der Betreiber der Facebookseite, ein deutscher Staatsbürger mit türkischen Wurzeln, begrüßte die Entscheidung als Sieg für die Presse- und Meinungsfreiheit. Bereits im Rahmen einer einstweiligen Verfügung habe Ditib im vergangenen Jahr eine Niederlage gegen ihn erlitten, sagte er. Das Landgericht hatte am Freitag über die Hauptsache zu entscheiden.
Auf Unterlassung hatten der Verband Ditib sowie eine Privatperson geklagt, wie der Gerichtssprecher erklärte. Die Klage hätten sie unter anderem mit angeblich beleidigenden Aussagen auf der Facebookseite begründet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden.