Landau (epd). Der Tod einer 13-jährigen rheinland-pfälzischen Schülerin Anfang September steht nach Angaben der Staatsanwaltschaft Landau nicht im Zusammenhang mit der geltenden Maskenpflicht. Rechtsmedizinische Sachverständige hätten zudem bestätigt, "dass ein normal getragener Mund-Nasen-Schutz auch nicht zu einer übermäßigen Ansammlung von Kohlenstoffdioxid" führen könne, erklärte die Leitende Oberstaatsanwältin Angelika Möhlig am Dienstag. Das Todesermittlungsverfahren sei noch nicht abgeschlossen, aber es gebe bislang auch "keine Anhaltspunkte für Fremdverschulden".
Die 13-Jährige hatte in einem Schulbus im Landkreis Germersheim das Bewusstsein verloren und war kurz darauf in einem Krankenhaus verstorben. Gegner der verordneten Infektionsschutz-Maßnahmen hatten als Reaktion auf die Tragödie Behörden und Politikern sofort vorgeworfen, sie seien verantwortlich für "Maskentote".