Karlsruhe, Mainz (epd). Die Bundesanwaltschaft wird den öffentlichen Aufruf des aus der AfD ausgeschlossenen Politikers Stefan Räpple zum bewaffneten Umsturz nicht verfolgen. Die Rede des baden-württembergischen Landtagsabgeordneten bei einer Anti-Corona-Kundgebung in Mainz falle nicht in die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts, teilte ein Sprecher am Montag dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Karlsruhe mit. Es gebe insbesondere "keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte", um ein Verfahren wegen versuchten Hochverrats einzuleiten. Wegen anderer im Raum stehender Gesetzesverletzungen müsse die rheinland-pfälzische Justiz über die Einleitung von Ermittlungen entscheiden.
Im September war Räpple bei der Kundgebung von rund 250 Gegnern der derzeitigen Anti-Corona-Maßnahmen am Mainzer Rhein-Ufer aufgetreten. Er hatte die Anwesenden dabei dazu aufgefordert, die "Parteiendiktatur" in Deutschland zu stürzen - "und zwar mit Gewalt". Wörtlich forderte er auch: "Wir müssen uns gewaltsam Zutritt zum Kanzleramt verschaffen, wir müssen die Regierungsstuben räumen." Gegner der Regierung müssten dabei auch bereit sein, ihr Leben zu opfern.
Die Polizei hatte im Anschluss die Redebeiträge überprüft und zunächst an die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz weitergeleitet. Dort muss nach dem Beschluss der Bundesanwaltschaft geklärt werden, ob der Politiker sich beispielsweise wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten verantworten muss. Die AfD-Landtagsfraktion hatte nach dem Demo-Auftritt Räpples sofortigen Ausschluss angekündigt. Bereits im Frühjahr war er wegen parteischädigenden Verhaltens aus der Partei ausgeschlossen worden, das Verfahren war zum Zeitpunkt der Kundgebung jedoch noch nicht rechtskräftig abgeschlossen.
Der Politiker räumte später ein, ihm sei in Mainz "der Gaul durchgegangen". Er selbst sei ein rechtschaffender Bürger, aber möglicherweise "zu emotional" für die Politik.