Osnabrück (epd). Eine Lehrerin muss nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück in Quarantäne, weil sie Kontakt zu einem positiv auf Corona getesteten Schüler ihrer Klasse hatte. Die Frau scheiterte mit einem Eilantrag gegen eine Verfügung des Landkreises Osnabrück, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Sie hatte argumentiert, die bis zum 22. Oktober angeordnete Quarantäne sei rechtswidrig, weil sie nicht als ansteckungsverdächtig anzusehen sei. Sie habe sich stets an die Hygienevorgaben, wie das regelmäßige Lüften und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gehalten und den notwendigen Abstand eingehalten. (AZ: 3 B 72/20)
Der Schüler hatte zuletzt am 9. Oktober die Oberschule besucht, hieß es. Die Lehrerin war nach eigenen Angaben bei ihrer ersten Testung am 11. Oktober negativ auf das Coronavirus getestet worden. Das Gericht verwies dagegen auf das Infektionsschutzgesetz, das regele, wann von einem Ansteckungsverdacht auszugehen sei. Dabei gehe es davon aus, dass Menschen, die engen Kontakt zu einer nachweislich infizierten Person hatten, für die Dauer der Inkubationszeit von bis zu 14 Tagen als Ansteckungsverdächtige anzusehen seien.
Die Lehrerin sei "in relativ beengter Raumsituation oder schwer zu überblickender Kontaktsituation" mit dem Schüler gewesen. Das öffentliche Interesse angesichts der Gefahr möglicher Folgeinfektionen überwiege ihr Interesse an einer vorzeitigen Beendigung der Quarantäne. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig und kann vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht angefochten werden.