Saarbrücken (epd). Der saarländische Innenminister Klaus Bouillon (CDU) hat vom Bund ein generelles Verbot für den Missbrauch historischer Flaggen bei Demonstrationen gefordert. Dieses würde allen Ländern eine einheitliche Handhabung ermöglichen und gewährleisten, antidemokratische Handlungen zu unterbinden, sagte er am Freitag in Saarbrücken. Zunächst hat er jedoch einen neuen Erlass für die Vollzugspolizei sowie Ortspolizei- und Versammlungsbehörden herausgegeben. Demnach dürfen sie unter bestimmten Bedingungen historische Flaggen sicherstellen.
Dies sei beispielsweise möglich, wenn rechtsextremistische Demonstrationsteilnehmer nationalsozialistische oder ausländerfeindliche Parolen skandierten, so dass von dem Zeigen der Fahne eine friedensstörende Wirkung ausgehe, teilte das Innenministerium mit. Eine Sicherstellung sei auch möglich, wenn die Fahne an einem Tag gehisst werde, der in der Gesellschaft eine eindeutige Zuordnung zu einem bestimmten Ereignis mit gewichtiger Symbolkraft besitze. Der neue Erlass ergänze die seit 2010 bestehende Verfügung, Reichskriegsflaggen sicherzustellen, um weitere historische Flaggen.
Bremen hatte Mitte September als erste Bundesland beschlossen, die Reichskriegsflagge, die Rechtsextremen als Erkennungszeichen dient, aus der Öffentlichkeit zu verbannen. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte erklärt, er begrüße es, wenn die Länder ihre rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um das Zeigen der Reichskriegsflagge in der Öffentlichkeit zu unterbinden. Er hatte angekündigt, das Thema im Rahmen der nächsten Innenministerkonferenz im Dezember mit dem Ziel eines bundesweit einheitlichen Vorgehens auf die Tagesordnung zu setzen.