Düsseldorf (epd). Der Anteil der Frauen in Kurzarbeit während der Corona-Pandemie liegt laut einer Befragung deutlich höher als in der Wirtschafts- und Finanzkrise von 2009. So lag die Quote der Frauen in Kurzarbeit im Juni 2020 bei 13,2 Prozent und damit etwa bei der Quote der Männer von 12,8 Prozent, wie die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung am Mittwoch in Düsseldorf mitteilte. Im Vergleichszeitraum 2009 habe die Quote bei den Frauen bei 2,3 Prozent und bei Männern bei 6,3 Prozent gelegen. Für die Untersuchung wurden im April und Juni mehr als 6.000 Menschen befragt.
Grund für die Entwicklung sei, "dass aktuell auch Dienstleistungsbereiche mit hohen Anteilen weiblicher Beschäftigter die Arbeitszeit verkürzen, vor allem das Gastgewerbe mit einer Kurzarbeiterquote von 45 Prozent oder der Handel mit immerhin knapp 13 Prozent", schreiben die Autoren Toralf Pusch und Hartmut Seifert vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Stiftung. Diese beiden Bereiche seien von früheren Kriseneinbrüchen kaum oder gar nicht betroffen gewesen. So habe die Kurzarbeit im Gastgewerbe in 2009 etwa bei 0,15 Prozent gelegen.
Hingegen sei bereits 2009 die Kurzarbeitsquote im Verarbeitenden Gewerbe mit 13,8 Prozent über dem damaligen Durchschnitt von knapp 4,6 Prozent gewesen. Aktuell liege dieser Wert mit rund 20 Prozent ebenfalls über dem Durchschnittswert von 13 Prozent, hieß es.
Laut Pusch und Seifert spiegelt sich das branchenstrukturelle Bild auch in den Betriebsgrößen wider. Demnach weisen Kleinstbetriebe, die eine Größe von bis zu fünf Mitarbeitern haben, mit fast 17 Prozent die höchste Quote an Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeitern auf. Diese Betriebsgröße sei vor allem im Gastgewerbe und Teilen des Handels zu finden.
"Je länger Kurzarbeit andauert, desto erforderlicher werden soziale Transferleistungen", betonen Pusch und Seifert. Umso wichtiger seien deshalb tarifliche, betriebliche und gesetzliche Regelungen über Aufstockungen des Kurzarbeitergeldes. Für knapp die Hälfte der Befragten in Kurzarbeit (46 Prozent) federten diese Regelungen Härten ab. Wenn Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben arbeiten, steigt der Anteil aufstockender Leistungen den Angaben zufolge auf 58 Prozent, während er ohne Tarifbindung bei 34 Prozent liegt. Bei Betrieben mit Betriebs- oder Personalrat liege die Quote aufstockender Leistungen bei 60, ohne bei 32 Prozent.