Magdeburg (epd). Im Prozess gegen den Synagogen-Attentäter von Halle, Stephan B., sind am Mittwoch die Haftbedingungen des Angeklagten in der Justizvollzugsanstalt in den Blick genommen worden. Ein Bediensteter der JVA Burg, in der B. seit dem Sommer untergebracht ist, gab vor dem Oberlandesgericht Naumburg an, dass der Angeklagte nur Kontakt zu den JVA-Mitarbeitern habe. Persönliche Gespräche gebe es nicht. Zudem würden seine Eltern zu Besuch kommen und ein evangelischer Pfarrer zur Seelsorge. Unterhaltungen beschränkten sich in der JVA auf "Guten Tag" oder "bitte, danke". Kontakt zu anderen Gefangenen gebe es nicht.
B. hatte am Pfingstsamstag einen Fluchtversuch aus der JVA Halle unternommen und wurde daraufhin in das Hochsicherheitsgefängnis nach Burg verlegt. Dort sei er auf einer Sicherheitsstation untergebracht, der Haftraum werde von einer Kamera überwacht. Außerhalb des Haftraumes werde er von mindestens zwei Bediensteten bewacht. Gefühlsschwankungen, etwa in Zusammenhang mit dem Prozess, seien den Beamten nicht aufgefallen, erklärte ein JVA-Beamter.
B. hatte am 9. Oktober 2019 aus einer antisemitischen Motivation heraus einen Anschlag auf die Synagoge in Halle verübt. Weil es ihm nicht gelang, mit Sprengsätzen und Schusswaffen in die Synagoge zu gelangen, erschoss er eine 40 Jahre alte Passantin und anschließend in einem Döner-Imbiss einen 20-jährigen Mann. Die Bundesanwaltschaft hat B. wegen Mordes in zwei Fällen und versuchten Mordes in mehreren Fällen sowie weiterer Straftaten angeklagt. Der Prozess findet aus Sicherheits- und Platzgründen im Gebäude des Magdeburger Landgerichts statt.