Innenministerium lehnt Gesetzestext in weiblicher Form ab

Berlin (epd). Das Bundesinnenministerium hat einem Referentenentwurf aus dem Haus von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) widersprochen, weil er nahezu ausschließlich in der weiblichen Form formuliert ist. Bei formaler Betrachtung habe das zur Folge, dass das Gesetz gegebenenfalls nur für Frauen gelte und damit "höchstwahrscheinlich verfassungswidrig" wäre, sagte ein Sprecher von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) am Montag in Berlin.

Es geht um den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts. Ein Sprecher des Justizministeriums bestätigte, dass dieser häufig feminine Bezeichnungen "insbesondere für juristische Personen wie die GmbH" enthalte. So wird etwa konsequent von "Schuldnerin" oder "Gläubigerin" gesprochen.

Während das generische Maskulinum - die rein männliche Form - für beide Geschlechter gelte, sei das generische Femininum als Verwendung für beide Geschlechter sprachwissenschaftlich nicht anerkannt, sagte der Innenministeriumssprecher. Das gelte unabhängig davon, ob ein bestimmter gesellschaftlicher Zustand erwünscht sei. Der Entwurf müsse "an die geltenden Regelungen" angepasst werden.

Ein Referentenentwurf ist das erste Stadium eines Gesetzes. Er wird an die anderen Ressorts zur Abstimmung versandt, bevor daraus ein Gesetzentwurf wird, der dem Kabinett und anschließend dem Bundestag zur Beratung und Entscheidung übergeben wird.

Der Sprecher des Justizministeriums sagte, die Arbeiten an dem Referentenentwurf seien noch nicht abgeschlossen. Er berücksichtige insbesondere noch nicht die Ergebnisse der Rechts- und Sprachprüfung. "Insofern wird der Entwurf noch überarbeitet, bevor er dem Kabinett vorgelegt wird", sagte er.