Berlin (epd). Die seit Jahren debattierte Modernisierung des Kinder- und Jugendhilferechts steht vor der Umsetzung. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) äußerte sich am Freitag in Berlin zuversichtlich, dass das Gesetz im kommenden Frühjahr in Kraft treten kann. Gegenwärtig nehmen die Bundesländer und Verbände Stellung zu dem Entwurf. Alle warteten auf das Gesetz, sagte Giffey. Es gehöre zu den großen Vorhaben dieser Legislaturperiode.
Von 2028 an sollen die Jugendämter Giffey zufolge auch für die Kinder und Jugendlichen mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung zuständig sein, die heute Leistungen über die Eingliederungshilfe erhalten. Die Bundesländer bekommen sieben Jahre Zeit für eine stufenweise Umstellung. Deutschland kommt damit auch seiner Pflicht zur Inklusion nach.
Die Rechte von Pflegeeltern und leiblichen Eltern eines Kindes werden neu austariert. Wenn das Kind bei den Pflegeltern dauerhaft besser aufgehoben ist, soll es dort unter bestimmten Umständen auch dauerhaft und nicht nur befristet bleiben können. In diesem Punkt war ein Kompromiss zwischen Union und SPD erforderlich. Die Union hatte den SPD-Entwurf aus der vorigen Legislaturperiode abgelehnt, weil ihr die Rechte der leiblichen Eltern zu kurz kamen.
Giffeys Gesetzentwurf sieht außerdem unparteiische Anlaufstellen für Betroffene vor, schärfere Qualitätskontrollen von Jugendhilfe-Angeboten und Verbesserungen für Jugendliche, die in Pflegefamilien oder Jugendeinrichtungen leben. In Deutschland sind 1,1 Millionen Kinder und Jugendliche und ihre Familien auf die Unterstützung der Jugendämter angewiesen. Weitere 360.000 Kinder und Jugendliche brauchen wegen einer seelischen, körperlichen oder geistigen Behinderung Unterstützung. Für 260.000 ist die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen zuständig und für 100.000 mit einer seelischen Behinderung die Kinder- und Jugendhilfe.