Berlin (epd). Die neu eingeführte Maskenpflicht im Bundestag hat kurz nach Eröffnung der Plenarsitzung am Mittwoch zu einem ersten Ordnungsruf geführt. Parlamentspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) rief während der Befragung der Bundesregierung die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch zur Ordnung. Zuvor hatte er eine andere Parlamentarierin ermahnt, weil sie gegen die Maskenpflicht verstoßen habe, was zu Unruhe im Saal geführt hatte. Er begründete den folgenden Ordnungsruf gegen Storch damit, dass man den Bundestagspräsidenten nicht kritisieren solle.
Seit Dienstag muss in den Gebäuden des Bundestages eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. In den Sitzungssälen und Besprechungsräumen darf die Maske erst am Platz abgelegt werden, wenn mindestens 1,50 Meter Abstand zu anderen Personen eingehalten wird. Am Redepult und an den Saalmikrofonen muss keine Maske getragen werden. Verstöße gegen die Maskenpflicht können Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro oder mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Denn jene, die sich ohne Maske durch den Bundestag bewegen, gefährden die Erledigung der den Volksvertretern aufgetragenen parlamentarischen Arbeit, wie Schäuble sagte.
Laut Geschäftsordnung des Bundestags kann der Parlamentspräsident Abgeordnete, "wenn sie die Ordnung oder die Würde des Bundestages verletzen, mit Nennung des Namens zur Ordnung rufen". Gegen einen Ordnungsruf kann bis zum nächsten Sitzungstag des Parlaments Einspruch eingelegt werden, über den das Plenum entscheiden muss. Ordnungsrufe sind im Bundestag eher selten. Nach Angaben des Parlaments gab es in dieser Legislaturperiode (Stand 29. Mai) 38 Ordnungsmaßnahmen, davon 27 Ordnungsrufe.