St. Johanniskirche in Würzburg dient 70 Synodalen als Tagungsraum 2020
©Didi43/CC BY-SA 4.0/https://commons.wikimedia.org/58333646
Die Plastik "Christus als Weltenrichter" stammt vom Münchner Bildhauer Helmut Ammann und schmückt den weiträumigen Saalbau der St. Johanniskirche in Würzburg. Die 70 Synodalen des Dekanats halten dort ihre Herbstssitzung unter Corona-Bedingungen ab.
Bayerns Dekanatssynoden diesen Herbst unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Evangelische Dekanatssynoden tagen derzeit in Bayern ohne Publikum - wegen Corona. Selbst die Landessynode musste in einer riesigen Event-Halle ohne Gäste tagen. Grund dafür sind die rechtlichen Vorgaben. Gut findet das aber längst nicht jeder.
07.10.2020
epd
Susanne Schröder

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit finden die anstehenden Herbstsitzungen der evangelischen Dekanatsbezirke in Bayern statt. Weil die geltende Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) öffentliche Veranstaltungen landesweit verbietet, müssten Kirchenvorstände und Dekanatssynode derzeit "zwingend" die Öffentlichkeit ausschließen, teilte das Landeskirchenamt dem epd auf Anfrage mit.

Sowohl Kirchenvorstände als auch Dekanatssynoden zählen zu den gewählten Gremien der bayerischen Landeskirche. Sie beschließen unter anderem den Haushalt sowie Bau- und Personalangelegenheiten. Laut Kirchenrecht tagen sie in der Regel öffentlich.

Für viele Dekanate stellt sich die Frage von spontanen Gästen derzeit allerdings schon aus Raumgründen nicht. "Wir haben 47 Synodale, die bekommen wir unter Corona-Bedingungen gerade eben im größten kirchlichen Raum des Dekanats unter", sagt die Rosenheimer Dekanin Dagmar Häfner-Becker. Stadthallen und Veranstaltungsräume hätten zum Zeitpunkt der Planung noch keine passenden Konzepte vorlegen können und seien deshalb als Alternativen für die Herbstsitzung ausgeschieden.

Beratungsergebnisse auf der Homepage

Anderswo ist es ähnlich: In Würzburg weichen die 70 Synodalen ins Kirchenschiff von St. Johannis aus - interessierte Externe können die Beratungsergebnisse laut Dekanat anschließend auf der Homepage nachlesen. In Nürnberg treffen sich die rund 80 Delegierten in der Gustav-Adolf-Kirche. "Außerdem verkürzen wir die Sitzung auf zwei bis drei Stunden", sagt Pressesprecherin Stefanie Reuther. Grundsätzlich böte die Kirche genug Platz für zusätzliche externe Gäste. Ob Öffentlichkeit zugelassen werden könne, entscheide man kurzfristig je nach aktueller Lage. "Wir fahren auf Sicht", sagt die Pfarrerin.

Im Dekanat Ingolstadt hat die Herbsttagung bereits stattgefunden, ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Dekan Thomas Schwarz nannte die Einschränkungen vertretbar. Die Themen der Tagesordnung seien vor allem für eine "innerkirchliche Öffentlichkeit" interessant gewesen. Die Kirchengemeinden würden anschließend über die Ergebnisse der Tagung informiert.

Der Rosenheimer Dekanin wiederum schmecken die Besprechungen hinter verschlossenen Türen gar nicht. "Wir wollen transparente Prozesse gestalten. Dafür ist es unabdingbar, dass wir den Menschen die Möglichkeit bieten, unsere Diskussionen mitzuerleben und nicht nur aus Berichten informiert zu werden." Hauptpunkt der Tagesordnung im Oktober sei die Landesstellenplanung, ein Thema, das viele Gemeindemitglieder und Ehrenamtliche betrifft, so Häfner-Becker. Schließlich geht es darum, an welchen Stellen die Kirche künftig ihr hauptamtliches Personal einsetzt - und an welchen nicht mehr.

"Statt eines Liedes lieber ein Gebet mehr"

Um zumindest bei der nächsten Frühjahrssitzung wieder öffentlich tagen zu können, würde Dagmar Häfner-Becker auch Saalmieten und logistischen Aufwand in Kauf nehmen. Doch dafür müsste sich erst die Infektionsschutzverordnung ändern: "Die Rechtslage ist eindeutig", heißt es aus dem Landeskirchenamt. Kirchliche Gremiensitzungen sind laut Bayerischem Versammlungsgesetz (Artikel 2) keine Versammlungen zur öffentlichen Meinungsbildung - und deshalb auch nicht vom geltenden Veranstaltungsverbot ausgenommen.

Dass die Gremien überhaupt in voller Teilnehmerzahl tagen dürften, sei laut Paragraf 2 der BayIfSMV ihrem Charakter als "ehrenamtliche Tätigkeit in Körperschaften öffentlichen Rechts" geschuldet. Sobald die Öffentlichkeit eingeladen werde, ändere sich dieser Charakter hin zu einer Veranstaltung - die wiederum nach Paragraf 5 verboten wäre.

Natürlich sei das in der kirchlichen Dekanatsbezirksordnung (DBO) vorgesehene "Kontroll- und Informationsrecht für Personen, die nicht dem Gremium angehören" dadurch eingeschränkt, sagt ein Sprecher der Landeskirche. Rechtlichen Spielraum gebe es allerdings nicht. Für die Synodensitzungen unter Corona-Bedingungen wiederum empfiehlt das Landeskirchenamt: "Abstand halten, Hygiene beachten, gut lüften, nicht zu lange tagen - und statt eines Liedes lieber ein Gebet mehr."