Künast beklagt Mängel beim Tierschutz
Landwirtschaftsministerium weist Kritik zurück

Berlin (epd). Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast beklagt grundlegende Mängel bei der Umsetzung des im Grundgesetz verankerten Tierschutzes. In Deutschland gebe es 200 Millionen sogenannter Nutztiere, viele davon erlitten schlimme Schmerzen, erklärte die Politikerin, die Sprecherin ihrer Partei für Tierschutzpolitik ist, zum Welttierschutztag am Sonntag. Noch immer würden 45 Millionen männliche Küken geschreddert. "Noch immer ist dazu nichts geregelt - und das, obwohl seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts schon viel zu viel Zeit vergangen ist."

Bis zum heutigen Tage gebe es von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) keine konsequente Zweitnutzungshuhn-Initiative, kritisierte Künast. Auch bei Tierversuchen stehe Deutschland sehr schlecht da. Künast verwies auf ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen die Bundesregierung. "Diese verhindert bisher das Mindestmaß an Schutz, das Versuchstiere in der EU haben sollen. Eine Strategie zum Ausstieg aus dem Tierversuch und eine stärkere Förderung von Alternativmethoden sind in dieser Legislaturperiode aber nicht mehr zu erwarten."

Eine Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministerium wies die Kritik Künasts zurück. Deren Behauptung, beim Thema Kükentöten sei nichts geregelt, sei falsch, sagte die Sprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd). Sie verwies auf einen Gesetzentwurf, den Ministerin Klöckner Anfang September vorgelegt hatte. Er sieht vor, dass das Töten von Eintagsküken in Deutschland ab 2021 flächendeckend verboten wird. "Das ist ein Meilenstein für den Tierschutz, er wird Signalwirkung haben", sagte die Sprecherin. Deutschland beende damit als erstes Land weltweit per Gesetz das Töten von männlichen Eintagsküken.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Juni 2019 entschieden, dass das massenhafte Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht vorerst erlaubt bleibt. Demnach dürfen Zuchtbetriebe männliche Küken noch solange kurz nach dem Schlüpfen töten, bis geeignete Verfahren zur Geschlechtsbestimmung der Tiere im Ei entwickelt sind. Da dies "voraussichtlich in Kürze" der Fall sein werde, bleibe die bisherige Praxis bis dahin zulässig, urteilte das Gericht (Az: BVerwG 3C 28.16, BVerwG 3C 29.16).

epd tz