Karlsruhe (epd). Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Pfarrers wegen versuchter sexueller Nötigung in zwei Fällen zu drei Jahren Haft bestätigt. Die Überprüfung habe keine Rechtsfehler ergeben, das Urteil sei damit rechtskräftig, teilte der BGH am Freitag mit. (4 StR 44/20)
Der mittlerweile in den Ruhestand getretene Pfarrer, der im Kirchenkreis Salzwedel seinen Dienst ausgeübt hat, wurde am 30. Oktober 2019 vom Landgericht in Stendal (Sachen-Anhalt) wegen sexueller Nötigung zu drei Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Er soll im Sommer 2016 aus Rache auf einer Online-Plattform seine Ex-Geliebte für Vergewaltigungsspiele angeboten haben.
Die Frau wurde daraufhin von zwei Männern zu Hause aufgesucht, die in dem Glauben kamen, dass die Geschädigte, einvernehmlich ein "Vergewaltigungsrollenspiel" mit sexuellen Handlungen wünschte. Die Geschädigte, die von alledem nichts wusste, konnte in beiden Fällen nach dem Eintreffen der Männer die Tatausführung verhindern.
Der Angeklagte hatte mit seiner Revision beim BGH Verfahrensfehler sowie sachlich-rechtliche Mängel des angegriffenen Urteils geltend gemacht. Das rechtskräftige Urteil dürfte für den Pfarrer im Ruhestand auch von kirchlicher Seite weitere Konsequenzen haben: Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) kündigte bereits nach dem Urteil des Stendaler Landgerichts "erhebliche Konsequenzen" an, nachdem das Urteil rechtskräftig sei. Üblicherweise zieht eine Verurteilung mit Freiheitsentzug ab einem Jahr bei der EKM den Angaben zufolge eine Aberkennung der Ordinationsrechte und die Entfernung aus dem Pfarrdienst nach sich.
epd lbw/lob jup